BCKategorie 13.05.2015 11:57:52 Uhr
Amtsärztliche Untersuchungen nach dem Beamten- und Beihilferecht
Im Auftrag der entsprechenden Behörde werden u. a. Gutachten zur gesundheitlichen Eignung bei Einstellungen, Deputatsermäßigungen, Ruhestandsversetzungen, Dienstunfällen, gerichtsärztlichen Fragen erstellt.
Gemäß den Beihilfevorschriften werden Gutachten z. B. für Kurmaßnahmen oder Beurteilungen für Therapiemaßnahmen in besonderen Fällen angefertigt.