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Wohnraumförderung

Beim Bau oder Erwerb von Eigenwohnungen gibt es unter bestimmten Voraussetzungen eine staatliche Förderung in Form von zinsverbilligten Baudarlehen.

Was wird gefördert?

  • Neubau von Wohnraum
  • Erwerb von neu geschaffenem Wohnraum (Ersterwerb)
  • Erwerb von vorhandenem Wohnraum (Zweiterwerb)

Die Wohnung muss angemessen groß sein. In einem Eigenheim mit zwei Wohnungen kann nur die vom Antragsteller zu nutzende Wohnung gefördert werden. Bei einem Zweiterwerb müssen die veranschlagten Gesamtkosten angemessen sein und dürfen in der Regel die Gesamtkosten eines vergleichbaren Neubaus nicht übersteigen.

Einkommensgrenze

Das Haushaltseinkommen darf die gesetzlich festgelegten Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Da bei der Einkommensberechnung nach den persönlichen Verhältnissen der Antragsteller bestimmte Beträge vom Einkommen abzusetzen sind, kann deshalb nicht allgemein verbindlich gesagt werden, bis zu welchem Jahresbruttoeinkommen die Einkommensgrenze noch eingehalten wird.

In etwa gelten für Steuerzahler mit Pflichtbeiträgen zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung folgende Höchstwerte:

                                                                    Bruttoeinkommen von etwa jährlich Euro

1-Personen-Haushalt:

 28.060

2-Personen-Haushalt:

 42.340

3-Personen-Haushalt:

 53.040

4-Personen-Haushalt:

 63.750

5-Personen-Haushalt:

 74.440

für jeden weiteren Angehörigen

+ 9.280

für jedes haushaltsangehörige Kind
+ 1.420
                           
Der Antragsteller sollte ein Eigenkapital von etwa einem Viertel der Gesamtkosten des Baues oder Erwerbs einsetzen.

Wo ist der Antrag zu stellen?


Das Darlehen ist  vor Baubeginn bzw. vor Abschluss des Vertrages über den Erwerb beim Landratsamt Neu-Ulm zu beantragen. Dort können Sie auch die für die Antragstellung erforderlichen Vordrucke und weitere Auskünfte erhalten.

Sonstige Darlehensbedingungen


Wichtig: Mit dem Bau darf erst begonnen werden, wenn das Darlehen bewilligt ist oder die Bewilligungsstelle dem vorzeitigen Baubeginn zugestimmt hat. Beim Erwerb darf der Kaufvertrag erst nach Bewilligung des Darlehens oder nach Zustimmung der Bewilligungsstelle abgeschlossen werden.
Außerdem sind bestimmte bautechnische Anforderungen sowie Nutzungsauflagen einzuhalten.

Links im Internet 

Bayer. Landesbodenkreditanstalt (weitergehende Information zu staatlichen und eigenen Förderprogrammen)

KfW Bankengruppe (weitere Förderprogramme aus den Bereichen Bauen, Wohnen, Energiesparen und Umweltschutz)

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle - BAFA (Förderung erneuerbarer Energien - Solar, Wärmepumpen u.ä.)

Oberste Baubehörde im Bayer. Staatsministerium des Innern (Recht, Städtebau und Bautechnik)

Oberste Baubehörde im Bayer. Staatsministerium des Innern (Wohnen in Bayern)

Ansprechpartner
Frau Gabriele Weinhart
Tel. 0731/7040-515