Ein Ersatzführerschein muss beantragt werden, wenn das Original in Verlust geraten bzw. unbrauchbar geworden ist.
Notwendige Unterlagen:
- Antrag
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- Führerschein (bei Unbrauchbarkeit)
- Beiblatt für Lichtbild und Unterschrift (beim Landratsamt oder Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung erhältlich)
- 1 Lichtbild neuen Datums, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht (biometrisches Lichtbild)
- Versicherung an Eides Statt (bei Verlust, im Einzelfall)
Kosten: 34,30 Euro
Zusätzlich bei Verlust: (Versicherung an Eides Statt: bei Abnahme durch einen Beschäftigten des Landratsamtes): 30,70 Euro
Weitere Informationen erhalten Sie unter Tel. 0731/7040-407 bzw. -386/-384.