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Führerschein im Scheckkartenformat

Die Einführung des neuen Fahrerlaubnisrechts mit Scheckkartenführerschein erfolgte zum 01.01.1999. Gleichzeitig wurden die bisher gültigen Fahrerlaubnisklassen 1 - 5 durch die Fahrerlaubnisklassen A, B, C, D, E abgelöst.

Unterlagen für die Umschreibung in den neuen Kartenführerschein:

  • Antrag
  • nationaler Führerschein
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Beiblatt für Lichtbild und Unterschrift (beim Landratsamt oder Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung erhältlich)
  • 1 Lichtbild neuen Datums, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht (biometrisches Lichtbild)

Kosten: 24,00 Euro

Hier finden Sie ausführliche Informationen des Bundesministers für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen über den EU-Führerschein und das Fahrerlaubnisrecht samt Fahrerlaubnisklassen.

Weitere Informationen erhalten Sie unter Tel. 0731/7040-603.