Die Einführung des neuen Fahrerlaubnisrechts mit Scheckkartenführerschein erfolgte zum 01.01.1999. Gleichzeitig wurden die bisher gültigen Fahrerlaubnisklassen 1 - 5 durch die Fahrerlaubnisklassen A, B, C, D, E abgelöst.
Unterlagen für die Umschreibung in den neuen Kartenführerschein:
- Antrag
- nationaler Führerschein
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- Beiblatt für Lichtbild und Unterschrift (beim Landratsamt oder Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung erhältlich)
- 1 Lichtbild neuen Datums, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht (biometrisches Lichtbild)
Kosten: 24,00 Euro
Hier finden Sie ausführliche Informationen des Bundesministers für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen über den EU-Führerschein und das Fahrerlaubnisrecht samt Fahrerlaubnisklassen.
Weitere Informationen erhalten Sie unter Tel. 0731/7040-603.