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Abfallrecht
Abfallrecht A - Z
Abfallwirtschaftsbetrieb

 

A - Z zum Abfallrecht


 ... um was geht es mir
Ansprechpartner/in
Fachbereich Immissions-
schutz und Abfallrecht oder
bei anderen Stellen

Telelefon
0731/7040-
+Durchwahl


AbfallablagerungenFrau Brett
und Ihre Gemeindeverwaltung
- 417

Abfallberatung
Herr Metzinger, Abfallwirtschaftsbetrieb
und Ihre Gemeindeverwaltung
07309/878-229

AbfalltransporteFrau Brett- 417

AbfallschlüsselHerr Schepper
Herr Maisch
Herr Rieger
- 412
- 413
- 415

AbfallverwertungHerr Metzinger,
Abfallwirtschaftsbetrieb
07309/878-229

AbfallwirtschaftsbetriebHerr Moritz,
Herr Metzinger,
Abfallwirtschaftsbetrieb
07309/878-228
07309/878-229

AltdeponienHerr Wieser
Fachbereich Wasserrecht und Bodenschutz
- 420

AltlastenFachbereich Wasserrecht und Bodenschutz

AltstandorteFachbereich Wasserrecht und
Bodenschutz


Asbesthaltiger BauschuttHerr Metzinger,
Abfallwirtschaftsbetrieb
und
Deponie Donaustetten Entsorgungsbetrieb Ulm (EBU)
Öffnungszeiten:
Freitag 07.00 - 12.00 Uhr
07309/878-229



0731/161-6601

Bauschuttbeseitigung

Herr Metzinger,
Abfallwirtschaftsbetrieb und
Herr Götz
Herr Hatzelmann

07309/878-229

- 410
- 411

Bauschuttbeseitigung AWB

Fa. Knittel, Vöhringen
Fa. Russ, Neu-Ulm
Fa. Alpines Hartschotterwerk, Georg Kässbohrer & Sohn GmbH, Elchingen
07306/9616-0
0731/97950-0
07308/9614-0
 

BauschuttdeponienHerr Metzinger,
Abfallwirtschaftsbetrieb und
Herr Götz
Herr Hatzelmann
07309/878-229

- 410
- 411

BauschuttrecyclingHerr Metzinger,
Abfallwirtschaftsbetrieb und
Herr Götz
Herr Hatzelmann
07309/878-229

- 410
- 411

BaustellenabfälleHerr Metzinger,
Abfallwirtschaftsbetrieb
07309/878-229

Begleitscheine für
Sondermüllbeseitigung
Frau Brett- 417

Beseitigung von Hausmüll
Herr Metzinger,
Abfallwirtschaftsbetrieb
und Ihre Gemeindeverwaltung
07309/878-229

Beseitigung von Sondermüll
Frau Brett- 417

ContainerstandorteHerr Metzinger,
Abfallwirtschaftsbetrieb
07309/878-229

Deklarierung von AbfällenHerr Schepper
Herr Maisch
Herr Rieger
- 412
- 413
- 415

Deponien für Hausmüll und asbesthaltigen BauschuttHerr Metzinger,
Abfallwirtschaftsbetrieb
07309/878-229

Deponien für Bauschutt asbestfreiHerr Metzinger,
Abfallwirtschaftsbetrieb und
Herr Hatzelmann
07309/878-229

- 411

Duales SystemHerr Metzinger,
Abfallwirtschaftsbetrieb
07309/878-229

Einstufung von AbfällenHerr Schepper
Herr Maisch
Herr Rieger
- 412
- 413
- 415

Elektro-/ElektronikschrottHerr Metzinger,
Abfallwirtschaftsbetrieb
07309/878-229

EntsorgungsnachweiseFrau Brett und
Herr Metzinger,
Abfallwirtschaftsbetrieb
- 417
07309/878-229

GrüngutkompostierungHerr Hatzelmann- 411

HausmüllbeseitigungHerr Metzinger und
Ihre Gemeindeverwaltung
07309/878-229

KlärschlammbeseitigungHerr Hatzelmann- 411

KompostierungHerr Hatzelmann- 411

MülltonneIhre Gemeindeverwaltung und
Abfallwirtschaftsbetrieb

07309/878-0

Pflanzliche AbfälleFrau Brett- 417

ProblemmüllsammlungHerr Metzinger,
Frau Miller,
Abfallwirtschaftsbetrieb
07309/878-229
07309/878-233

RecyclingHerr Metzinger,
Abfallwirtschaftsbetrieb
07309/878-229

RecyclingcontainerHerr Metzinger,
Abfallwirtschaftsbetrieb
07309/878-229

RecyclinghöfeHerr Metzinger,
Abfallwirtschaftsbetrieb
07309/878-229

SondermüllbeseitigungFrau Brett und
Herr Metzinger,
Abfallwirtschaftsbetrieb
- 417
07309/878-233

TransportgenehmigungFrau Brett- 417

UmwelttelefonHerr Götz- 410

Unerlaubte AblagerungenIhre Gemeindeverwaltung und
Frau Brett

- 417

Verbrennen von pflanzlichen
Abfällen
Frau Brett- 417

WertstoffhöfeHerr Metzinger,
Abfallwirtschaftsbetrieb
07309/878-229

WiederverwertungHerr Metzinger,
Abfallwirtschaftsbetrieb
07309/878-229

Wilde AblagerungenIhre Gemeindeverwaltung und
Frau Brett

- 417

Abfallablagerungen, unerlaubte Ablagerungen, wilde Ablagerungen

Im gesamten Landkreisgebiet besteht als Ergänzung zur kommunalen Müllabfuhr ein flächendeckendes Netz von Wertstoffhöfen und Containerstandorten, außerdem finden jährlich im Frühjahr und Herbst kostenlose Problemmüllsammlungen statt.

Trotzdem gibt es eine - jährlich steigende - Anzahl von Mitbürgern, die ihren Abfall - angefangen bei Altpapier bis hin zu ausrangierten Einrichtungsgegenständen, Elektrogeräten oder gar Autowracks - einfach irgendwo auf die Straße stellen oder gar in Wald und Flur wegwerfen. Diejenigen "Müllsünder", die, z.B. auf Grund einer Meldung von Augenzeugen, festgestellt werden können, werden vom Landratsamt verpflichtet, die Ablagerung zu beseitigen. Außerdem droht ihnen ein empfindliches Bußgeld. Beobachtungen können schriftlich an den Fachbereich 41 gerichtet oder bei Frau Brett, Tel. 0731/7040-417, gemeldet werden.

Falls sich nicht mehr feststellen lässt, von wem eine Ablagerung stammt, wird diese auf Kosten der Allgemeinheit von der jeweiligen Gemeinde eingesammelt. Feststellungen können ebenfalls bei Frau Brett oder direkt bei der jeweiligen Gemeindeverwaltung gemeldet werden.

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Abfalltransporte, Transportgenehmigung

Sämtliche Abfälle zur Beseitigung sowie gefährliche Abfälle zur Verwertung dürfen gewerblich nur mit einer sogenannten "Transportgenehmigung" eingesammelt und befördert werden.

Der bundesweit einheitliche Antragsvordruck ist über den Fachbuchhandel zu beziehen.

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizulegen:

  • Nachweis der Fachkunde (die auf anerkannten Lehrgängen oder durch bestimmte Studiengänge sowie durch praktische Tätigkeit im Umgang mit Abfällen erworben wird)
  • Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug
  • Führungszeugnis
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
  • Nachweis einer Kfz-Haftpflichtversicherung für die eingesetzten Fahrzeuge (einschließlich einer Umwelthaftpflichtversicherung)
  • so weit eine Zwischenlagerung auf dem Betriebsgelände erfolgen soll, Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung und einer auf die Betriebstätigkeit bezogenen Umwelthaftpflichtversicherung

Die Genehmigung gilt im Regelfall bundesweit und unbefristet für den gesamten Abfallkatalog, kann aber auf besonderen Antrag eingeschränkt oder befristet werden (was zu einer Kostenreduzierung führt). Für weitere Auskünfte steht im Fachbereich 41 Frau Brett unter Tel. 0731/7040-417 zur Verfügung.

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Abfallschlüssel - Deklarierung von Abfällen - Einstufung von Abfällen

Für die Entsorgung von Abfällen ist - zur Systematisierung bzw. zur Vermeidung von Verwechslungen auf Grund betriebsinterner Bezeichnungen - ein europaweit gültiger "Abfallkatalog" zu beachten. Die Zuordnung erfolgt nach einer sechsstelligen Abfallschlüsselnummer und der Abfallbezeichnung.

Die genaue Einstufung nach dem Abfallkatalog wird benötigt zur Erstellung der Entsorgungsnachweise, beim Ausfüllen der Begleitscheine für Sondermüllbeseitigung oder zum Beantragen einer Transportgenehmigung.

Sollten sich bei der Zuordnung zu einem bestimmten Abfallschlüssel Schwierigkeiten ergeben, sind unsere Umweltschutzingenieure unter folgenden Telefonnummern gerne zur Beratung bereit:

 Betriebssitz in

 Ansprechpartner
 Telefon


 Neu-Ulm oder Weißenhorn
 Herr Schepper
 0731/7040-412

 Illertissen, Nersingen oder Elchingen
 Herr Maisch
 0731/7040-413

 Altenstadt, Bellenberg, Buch, Holzheim,
 Kellmünz, Oberroth, Osterberg, Pfaffenhofen,
 Roggenburg, Senden, Unterroth oder Vöhringen

 Herr Rieger
 0731/7040-415

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Asbesthaltiger Bauschutt

Für festgebundene Asbestzementabfälle (z.B. Eternitplatten) steht die ehemalige Bauschuttdeponie Donaustetten, die von der Stadt Ulm betrieben wird, zur Verfügung. Eine Anlieferung ist jedoch nur in Kunststoffsäcken verpackt möglich. Gewerbliche Anlieferer benötigen außerdem einen vereinfachten Entsorgungsnachweis. Dieser ist beim Abfallwirtschaftsbetrieb erhältlich.

Vor Anlieferung und Abbau unbedingt mit der Abfallberatung, Herrn Metzinger (07309/878-229), Kontakt aufnehmen.

Öffnungszeiten:
Freitags von 07.00 Uhr bis 12.00 Uhr

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Bauschuttbeseitigung, Bauschuttdeponien, Bauschuttrecycling

Bauschutt sind - zur Abgrenzung zu Baustellenabfällen - die Abfälle, die beim Abbruch von Gebäuden entstehen.

Noch vor wenigen Jahren verfügte beinahe jede Gemeinde im Landkreis über eine "Bauschuttdeponie", auf der neben - meist unsortiertem - Bauschutt auch Erdaushub und Grüngut angeliefert werden konnte. Die meisten dieser Deponien sind in der Zwischenzeit verfüllt oder stehen kurz vor der endgültigen Verfüllung. Zwischenzeitlich haben auch viele Gemeinde eigene Kompostierungsanlagen oder zumindest Grüngutsammelstellen auf ihren Wertstoffhöfen eingerichtet. Außerdem gibt es im Landkreis ein flächendeckendes Netz von - meist privat betriebenen - Bauschuttrecyclinganlagen, in denen unbelasteter, sortierter Bauschutt aufgearbeitet wird. Aushubmaterial kann häufig für die Errichtung von Lärmschutzwällen verwendet werden.

Für Bewohner von Gemeinden, die keine Bauschuttdeponie mehr anbieten können, besteht die Anlieferungsmöglichkeit bei mehreren privat betriebenen Annahmestellen.

Ob und für welche Stoffe an Ihrem Wohnsitz eine Anlieferungsmöglichkeit besteht, erfragen Sie am besten bei Ihrer Gemeindeverwaltung. Auskunft können Sie auch beim Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises von Herrn Metzinger unter Tel. 07309/878-229 erhalten. Dort können Sie sich auch über die aktuellen Anlieferungsbedingungen und -preise informieren.

Weitere Informationen hält der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Neu-Ulm für Sie bereit.

Die Genehmigung und Überwachung der noch verbliebenen gemeindlichen Bauschuttdeponien erfolgt durch das Landratsamt. Sollten Sie dazu Fragen haben, wenden Sie sich unter Tel. 0731/7040-411 an Herrn Hatzelmann oder unter 0731/7040-416 an Frau Brugger.

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Baustellenabfälle

Baustellenabfälle sind - zur Abgrenzung zum Bauschutt - alle Abfälle, die bei der Errichtung von Gebäuden entstehen.

Baustellenabfälle sind auf der Baustelle nach ihren verwertbaren und nicht verwertbaren Anteilen zu trennen.

Der nicht verwertbare Anteil ist bei folgenden Firmen anzuliefern:

  • Firma Alpines Hartschotterwerk, Georg Kässbohrer & Sohn GmbH, Elchingen, Tel. 07308/9614-0
  • Firma Knittel GmbH, Städtereinigung, Vöhringen, Tel. 07306/9616-0
  • Firma Russ GmbH, Containerservice, Neu-Ulm, Tel. 0731/97950-0

Falls er keine brennbaren Anteile enthält, ist er zur Deponie nach Ravensburg zu fahren.

Für den verwertbaren Anteil ist die Rückführung in den Wirtschaftskreislauf gesetzlich vorgeschrieben. Um Abnehmer dafür muss sich der Abfallerzeuger selbst kümmern.

Weitere Auskünfte bzw. Hilfestellung bei der Suche nach geeigneten Verwertungsbetrieben erteilt Herr Metzinger unter Tel. 07309/878-229.

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Begleitscheine für Sondermüllbeseitigung

Gefährliche Abfälle, im Volksmund kurz Sondermüll genannt, die beseitigt werden müssen, sind in Bayern bei den Anlagen der Gesellschaft zur Beseitigung von Sondermüll in Bayern mbH (GSB) anzuliefern.

Kleinmengen aus Privathaushalten können auch bei den zweimal jährlich stattfindenden Problemmüllsammlungen kostenlos abgegeben werden.

Für jede direkte Anlieferung bei der GSB ist, ebenso wie bei der Abgabe von besonders überwachungsbedürftigen Abfällen zur Verwertung, ein Begleitschein auszufüllen, in dem Herkunft und Beschaffenheit deklariert werden.

Begleitscheine sind während des Transports im Fahrzeug mitzuführen, beim Eintreffen an der Beseitigungsanlage wird vom Entsorger die Annahme zur ordnungsgemäßen Beseitigung versichert.

Weitere Auskünfte erteilt Frau Brett unter Tel. 0731/7040-417.

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Hausmüllbeseitigung

Der Landkreis Neu-Ulm hat das Einsammeln und Befördern von Hausmüll auf die kreisangehörigen Kommunen übertragen.

Die Gemeinden regeln durch ihre Abfallsatzungen, welche Abfälle der allgemeinen Müllabfuhr überlassen werden dürfen, welche Behältergrößen für die Bereitstellung zulässig sind, in welchem Turnus (wöchentlich oder 14tägig) die Müllabfuhr erfolgt und wieviel für die Müllabfuhr zu bezahlen ist.

Privathaushalte sind im Normalfall durch den sogenannten Anschluss- und Benutzungszwang verpflichtet, den üblichen Haushaltsmüll über die "Müllabfuhr" der Wohnortgemeinde zu entsorgen.

Die Sperrmüllbeseitigung haben die einzelnen Gemeinden unterschiedlich geregelt: In manchen Gemeinden erfolgt nach wie vor ein oder zweimal jährlich eine allgemeine Sperrmüllabholung, viele Gemeinden haben in der Zwischenzeit auf eine individuelle Einzelabholung, die bei der Gemeinde veranlasst und extra bezahlt werden muss, umgestellt. Einzelheiten können Sie im Rathaus Ihrer Wohnsitzgemeinde erfahren.

Größere Mengen von Abfällen (z.B. bei Umbaumaßnahmen) können auch direkt zu den Beseitigungsanlagen des Landkreises gefahren werden. Für brennbare Abfälle steht dazu das Müllkraftwerk Weißenhorn, für nicht brennbare Abfälle die Deponie Ravensburg zur Verfügung. Auskünfte über die Anlieferungsbedingungen und die fälligen Gebühren erhalten Sie vom Abfallberater des Landkreises, Herrn Metzinger, unter Tel. 07309/878-229.

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Sondermüllbeseitigung

Sondermüll, im Gesetzesdeutsch gefährlicher Abfall, darf nicht zusammen mit dem "üblichen" Müll beseitigt werden.

Sondermüll aus Privathaushalten, wie nicht aufgebrauchte Farben und Verdünnungen oder verschmutze Lösemittel, können bei der zweimal jährlich stattfindenden Problemmüllsammlung kostenlos abgegeben werden.

Sollte im gewerblichen Bereich für gefährliche Abfälle keine Verwertungsmöglichkeit bestehen, besteht eine Andienungsverpflichtung bei der GSB.

Weitere Auskünfte können Sie bei Frau Brett unter Tel. 0731/7040-417 erhalten.

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