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Ausländerrecht
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Allgemeine Informationen

Zum Stichtag 1. Juli 2011 lebten laut Ausländerzentralregister im Landkreis Neu-Ulm 17.079 Ausländer. Fast alle diese Ausländer benötigen, abgesehen von wenigen Ausnahmen wie beispielsweise Angehörige des diplomatischen oder konsularischen Personals oder von Staatsangehörigen anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, einen Aufenthaltstitel für die Bundesrepublik Deutschland.

Das zum 01.01.2005 in Kraft getretene Aufenthaltsgesetz kennt vier Aufenthaltstitel:

  1. das Visum
  2. die zeitlich befristete Aufenthaltserlaubnis
  3. die zeitlich unbefristete Niederlassungserlaubnis
  4. die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG

Die Voraussetzungen für die Erteilung der Aufenthaltstitel sind aufgrund der umfangreichen ausländerrechtlichen Bestimmungen unterschiedlich.

So können beispielsweise Staatsangehörige der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraumes (das sind die Angehörigen der EU-Mitgliedsstaaten und der Länder Island, Lichtenstein und Norwegen) ohne Visum ins Bundesgebiet einreisen und eine Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit ausüben, während Ausländer mit anderer Staatsangehörigkeit für den gleichen Aufenthaltszweck in der Regel ein Visum und für den anschließenden Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland einen Aufenthaltstitel benötigen.

Schon dieses Beispiel zeigt, dass bei ausländerrechtlichen Fragen eine fachkundige Beratung unumgänglich ist, zumal neben den Regelungen des deutschen Aufenthaltsgesetzes eine Vielzahl weiterer Gesetze und Regelungen beachtet werden müssen, wie beispielsweise das Freizügigkeitsgesetz/EU, bi- bzw. multilaterale Abkommen wie Handels- und Schifffahrtsverträge, das Schengener Durchführungsübereinkommen, das Assoziationsübereinkommen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft mit der Türkei u.v.a.m.

Für ausländerrechtliche Fragen und Entscheidungen im Bundesgebiet ist ausschließlich die Ausländerbehörde zuständig. Ausländerbehörde ist das für den Wohnort des Ausländers zuständige Landratsamt. Für Ausländer, die ihren Wohnsitz im Landkreis Neu-Ulm genommen haben, ist zuständige Ausländerbehörde das Landratsamt Neu-Ulm.

Zu weiteren Fragen zum Ausländerrecht erhalten Sie unter Tel. 0731/7040-320 oder -321 Auskunft.

Hier können Sie Formulare abrufen: