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Flächennutzungspläne und Bebauungspläne

Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan).

Im Flächennutzungsplan – bei den zuständigen Gemeinden einzusehen – wird die Art der Bodennutzung (z.B. Wohngebiete, Mischgebiete, etc.) dargestellt. Er bewirkt allein jedoch noch kein Baurecht. Erst durch einen Bebauungsplan, der aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist, erhält man Baurecht.

Im Bebauungsplan werden die Darstellungen des Flächennutzungsplanes entsprechend den städtebaulichen Erfordernissen konkret festgesetzt (z.B. Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise, Dachneigung etc).

Für die Aufstellung von Bauleitplänen sind die Gemeinden allein zuständig (Planungshoheit). Das Landratsamt Neu-Ulm prüft im Aufstellungsverfahren, ob öffentliche Belange des Wasserrechts, Naturschutzes oder des Immissionsschutzes etc. berührt werden.

Nähere Informationen erhalten Sie unter Tel. 0731/7040-521.