Ziel der Ausbildungsförderung ist es, jedem jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, unabhängig von seiner sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Ausbildung zu absolvieren. Deshalb können bestimmte Personen Ausbildungsförderung beantragen.
Ein detailliertes Infoblatt gibt Auskunft darüber, wer unter welchen Voraussetzungen BAföG erhält. Außerdem sind darin Informationen zum Bayerischen Ausbildungsförderungsgesetz (BayAfög) und zum Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) enthalten.
Merkblatt zur Ausbildungsförderung (Informationen und Tipps zum Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG)
Nähere Auskünfte erteilen Ihnen auch zuständige Sachbearbeiter
Frau Hager
| Buchstabe A - J
| Tel. 0731/7040-238
|
Herr Egerer
| Buchstabe K - Z
| Tel. 0731/7040-391 |
Weitere Informationen über die Möglichkeiten und Leistungen des neuen BAföG erhalten Sie im Internet unter folgenden Adressen:
- www.das-neue-bafoeg.de
- www.bmbf.de
- www.wege-ins-studium.de
- www.wissenschaftsministerium.bayern.de/foerderung/begabte.html
- www.meister-bafoeg.info
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