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Wohngeld

Wohnen kostet immer mehr Geld. Oft viel zu viel für denjenigen, der über ein geringes Einkommen verfügt. Hier leistet der Staat finanzielle Hilfe in Form von Wohngeld. Das Wohngeld wird als Zuschuss gewährt und kann für Mietwohnungen und für Eigenheime beantragt werden. Allerdings haben Bezieher von Transferleistungen, wie z. B. Grundsicherung oder Arbeitslosengeld II, keinen Anspruch darauf. Wohngeldanträge sind im Landratsamt Neu-Ulm und in den Gemeinden und Städten erhältlich. 

Wohngeldstelle im Landratsamt Neu-Ulm

Durchwahl0731/7040- 
   
Buchstabe A - Kaj - 244
Buchstabe Kak - Rur - 246
Buchstabe Rus - Z - 247