Für die Betreuung der Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung stehen Kindergartenplätze zur Verfügung.
Sind Kinder unter drei Jahren zu versorgen, so kann eine Kinderkrippe in Anspruch genommen werden.
Sofern Schulkinder nach dem Schulbesuch betreut werden sollen, wird dafür ein Kinderhort benötigt.
Die drei Betreuungsformen Kindergarten, Kinderkrippe und Kinderhort werden in vielfältigen Konstellationen in Einrichtungen geboten, die wir unter dem Oberbegriff Kindertagesstätte zusammenfassen.