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Übernahme von Elternbeiträgen für den Besuch von Kindertagesstätten im Landkreis Neu-Ulm

Für die Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten ist von den jeweiligen Einrichtungen grundsätzlich ein Elternbeitrag zu erheben.

Für die Betreuung von Kindergartenkindern (Kinder ab 3 Jahre bis zur Einschulung) gelten einkommensunabhängige Beiträge, die von den Kindergärten selbst festgesetzt werden.

Bei Familien mit geringem Einkommen, kann in beiden Fällen der Elternbeitrag vom Jugendamt ganz oder teilweise übernommen werden.

Die Antragsvordrucke erhalten Sie direkt vom Jugendamt.

Zuständige Sachbearbeiter beim Jugendamt des Landkreises Neu-Ulm:

Frau Böhlmer (Stadt Neu-Ulm, Stadt Senden)
Tel. 0731/7040-305
E-Mail: susanne.boehmler@lra.neu-ulm.de

Frau Fronmüller (nördlicher Landkreis)
Tel. 0731/7040-256
E-Mail: inge.fronmueller@lra.neu-ulm.de

Frau Ambil (Servicestelle Illertissen, südlicher Landkreis)
Tel. 07303/9664-32
E-Mail : silvia.ambil@lra.neu-ulm.de