|   |   |   |   |   | 
 
 |   |   |   |   |   | 
 
Sie suchen?
 |   |   | 
 
 
 |   |   |   | 
 
Aktuelle MitteilungenWunschkennzeichenFormulareGEO-Portal Landkreiskarte anzeigen Text vergrößern
 
Krankenhäuser des Landkreises Neu-Ulm
Öffentlicher Gesundheitsdienst
Aktuelles
Infektionskrankheiten
Trink- und Badewasserhygiene
EU-Badegewässer
Prävention und Gesundheitsvorbeugung
Kinder- und Jugendgesundheit
Schwangerschaft
Amtsärztliche Untersuchungen nach dem Beamten- und Beihilferecht
Heilwesen
Gesundheitlicher Verbraucherschutz
Verbraucherinformationssystem Bayern

 

Termine und Informationen

Überwachung der gewerblichen Trinkwasser-Installationen auf Legionellen

Umsetzung der neuen Trinkwasserverordnung

Die neue Trinkwasserverordnung trat am 1. November 2011 in Kraft. Sie hat neue Pflichten für die Betreiber verschiedener Wasserversorgungsanlagen eingeführt. Erstmals müssen jetzt auch Großanlagen zur Trinkwassererwärmung auf das Vorkommen von Legionellen untersucht werden. Der Öffentliche Gesundheitsdienst am Landratsamt Neu-Ulm beantwortet Ihre Fragen, z. B. zu Meldepflicht, Meldeumfang und weiterem Vorgehen.

Weiterführende Informationen

Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001)

Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit: Neue Trinkwasserverordnung – häufig gestellte Fragen

Legionellen – häufig gestellte Fragen

Auswahl von Untersuchungsstellen nach § 15 Abs. 4 TrinkwV 2001

Senden Sie bitte das folgende Formular an die Kontaktadresse, falls Sie eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung melden müssen.

Meldeformular einer Großanlage zur Trinkwassererwärmung

Kontaktadresse:
Landratsamt Neu-Ulm
Öffentlicher Gesundheitsdienst
Kantstrasse 8
89231 Neu-Ulm
Telefon: 0731 / 7040-702
Telefax: 0731 / 7040-739
E-Mail: gesundheitsdienst@lra.neu-ulm.de