Überwachung der gewerblichen Trinkwasser-Installationen auf Legionellen
Umsetzung der neuen Trinkwasserverordnung
Die neue Trinkwasserverordnung trat am 1. November 2011 in Kraft. Sie hat neue Pflichten für die Betreiber verschiedener Wasserversorgungsanlagen eingeführt. Erstmals müssen jetzt auch Großanlagen zur Trinkwassererwärmung auf das Vorkommen von Legionellen untersucht werden. Der Öffentliche Gesundheitsdienst am Landratsamt Neu-Ulm beantwortet Ihre Fragen, z. B. zu Meldepflicht, Meldeumfang und weiterem Vorgehen.
Weiterführende Informationen
Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001)
Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit: Neue Trinkwasserverordnung – häufig gestellte Fragen
Legionellen – häufig gestellte Fragen
Auswahl von Untersuchungsstellen nach § 15 Abs. 4 TrinkwV 2001
Senden Sie bitte das folgende Formular an die Kontaktadresse, falls Sie eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung melden müssen.
Meldeformular einer Großanlage zur Trinkwassererwärmung
Kontaktadresse:
Landratsamt Neu-Ulm
Öffentlicher Gesundheitsdienst
Kantstrasse 8
89231 Neu-Ulm
Telefon: 0731 / 7040-702
Telefax: 0731 / 7040-739
E-Mail: gesundheitsdienst@lra.neu-ulm.de