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Infektionskrankheiten



Allgemeine Beratung zu übertragbaren Krankheiten

Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz bei Tätigkeiten im Lebensmittelbereich

Impfberatung (Allgemein, Reiseimpfungen, Impfstatistik)

Tuberkuloseüberwachung

Anonyme Aidsberatung und HIV-Tests

Läuse-Informationen

Zeckeninformationen

Noroviren




Allgemeine Beratung zu übertragbaren Krankheiten

Der Öffentliche Gesundheitsdienst erteilt Ihnen allgemeine Auskünfte zu bestimmten Infektionskrankheiten, z. B.: Wie sollte man sich im Ernstfall verhalten? Wie sind die Übertragungswege? Wie groß ist die Ansteckungsgefahr?

Weitere Auskünfte unter Tel.-Nr. 0731/7040-702 oder -704.

Informationen hierzu finden Sie auch auf den Internet-Seiten des Robert-Koch-Instituts.


Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz bei Tätigkeiten im Lebensmittelbereich

Personen, die gewerbsmäßig leicht verderbliche Lebensmittel herstellen, behandeln oder
in Verkehr bringen oder in Küchen von Gaststätten, Restaurants, Kantinen, Cafés oder sonstigen Einrichtungen mit und zur Gemeinschaftsverpflegung tätig sind, benötigen vor erstmaliger Ausübung dieser Tätigkeiten eine Bescheinigung gem. § 43 Abs. 1 des Infektionsschutzgesetz durch ihr Gesundheitsamt.

Die Bescheinigung ist mit einer schriftlichen und mündlichen Belehrung verbunden
(Dauer ca. 45 Min.).

Terminabsprache unter Tel.-Nr. 0731/7040-705 oder -703

Gebühren:
14,00 Euro für Sammelbelehrung (bis 15 Personen)
28,00 Euro für Einzelbelehrung



Impfberatung (Allgemein, Reiseimpfungen, Impfstatistik)

Der Öffentliche Gesundheitsdienst erteilt Ihnen Auskünfte rund um das Thema „Impfen“, führt jedoch keine Routineimpfungen (z. B. Masern – Mumps – Röteln, usw.) durch. Informationen über geplante „Impf-Aktionen“ sind in der Rubrik „Aktuelles“ zu finden.

Zu den Vorbereitungen einer Auslandsreise gehören Reiseimpfungen. Der Öffentliche Gesundheitsdienst berät Sie gerne, welche Impfungen notwendig und sinnvoll sind und wie die Reiseapotheke ausgestattet sein soll.

Weitere Informationen unter Tel.-Nr. 0731/7040-702 oder -704.

Hier gelangen Sie zur Impfstatistik.



Tuberkuloseüberwachung

Bei Kontakt zu einer an Tuberkulose erkrankten Person ist nach dem IfSG eine Blutuntersuchung (Quantiferon-Test) oder eine Röntgen-Aufnahme der Lunge erforderlich.

Die Blutuntersuchung wird 8 Wochen nach dem letzten Kontakt im Landratsamt Neu-Ulm, Öffentlicher Gesundheitsdienst, durchgeführt.
Die Röntgen-Thorax-Untersuchung wird bei einem erhöhtem Risiko einer Tuberkulose-Infektion oder ggf. bei Personen > 50 Jahren vorgenommen. Diese Untersuchungen sind kostenlos!

Weitere Auskünfte erhalten Sie vom Tuberkulosedienst Tel. 0731/7040-707 (Frau Häge) und  0731/7040-703 (Frau Feldengut).



Anonyme Aidsberatung und HIV-Tests

Kostenlos und anonym können durch den Öffentlichen Gesundheitsdienst HIV-Tests vorgenommen werden. Die Ergebnisse liegen nach ca. 7 – 10 Tagen vor und sind persönlich abzuholen. Schriftliche oder telefonische Angaben zum Testergebnis werden nicht gemacht. Ungefähr 12 Wochen nach einer Infektion ist diese in ca. 95% nachweisbar.

Weitere Informationen zum HIV-Test können Sie diesem Flyer entnehmen.


Sie erhalten Beratung und Informationen rund um das Thema Aids und sexuell übertragbare Krankheiten unter Tel.-Nr. 0731/7040-714.


Läuse-Informationen

Hier können Sie ein Informationsblatt zum Thema Kopfläuse herunterladen.

Hier erhalten Sie weitere Informationen zum Thema Kopfläuse.

Behandlungsschema für Kopfläuse.

Hier finden Sie weitere Ausführungen zum Kopflausbefall.



Zecken-Informationen

Hier erhalten Sie ausführliche Informationen zu Zecken und mögliche Folgeerkrankungen.

Weitere Informationen im Internet über Zecken:



Noroviren


Hier können Sie Informationen zu Noroviren abrufen.