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Aufgabenverteilung

Die Fachbereiche Veterinärdienst (ehemals Staatliches Veterinäramt) und Gewerbe,  Gesundheits- und  Veterinärrecht arbeiten eng zusammen. Je nach Schwerpunkt der Aufgabenstellung sind fachliche Veterinärangelegenheiten dem Fachbereich Veterinärdienst zugewiesen, rechtliche Maßnahmen dem Fachbereich Gewerbe, Gesundheits- und Veterinärrecht. Dadurch sind beide Fachbereiche mit Veterinärangelegenheiten betraut. Das Lebensmittelrecht und die Lebensmittelüberwachung sind dem Fachbereich Gewerbe, Gesundheits- und Veterinärrecht zugeordnet.