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Lebensmittelüberwachung/Gesundheitlicher Verbraucherschutz

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Leitfaden für ehrenamtliche Helfer von Festen und Veranstaltungen

AnzeigenLebensmittelrecht
AnzeigenMusterspeisekarte
AnzeigenFeschtleshelfer
Eigenkontrollsystem (Beispiele)
  


Leitfaden für ehrenamtliche Helfer von Festen und Veranstaltungen

Das Bayer. Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz hat einen Leitfaden für den sicheren Umgang mit Lebensmitteln für ehrenamtliche Helfer bei Vereinsfesten und ähnlichen Veranstaltungen herausgegeben.



Lebensmittelrecht

Die Lebensmittelüberwachung dient dem Schutz des Verbrauchers. Sie wacht darüber, dass alle Rechtsvorschriften im Verkehr mit Lebensmitteln, Kosmetikartikeln, Tabakerzeugnissen und Bedarfsgegenständen eingehalten werden. Außerdem werden Gefahren vom Verbraucher abgewendet und Verstöße gegen die Rechtsvorschriften geahndet. Eine wirkungsvolle Lebensmittelüberwachung ist der beste Garant für Verbraucherschutz.

Schwerpunkte der Überwachungstätigkeit sind:

Betriebskontrollen

Betriebe werden regelmäßig durch die Lebensmittelkontrolleure, bei Bedarf auch mit Sachverständigen, überprüft.

Betriebe, die leicht verderbliche Lebensmittel herstellen oder verarbeiten (z.B. Fleisch und Fleischerzeugnisse, Milch und Milcherzeugnisse, Fisch und Fischerzeugnisse sowie Speiseeis) werden besonders intensiv überwacht.

Während der Betriebskontrollen werden meist auch Lebensmittelproben gezogen. Betriebskontrollen finden ohne vorherige Ankündigung statt.

Probenahmen

Folgende Proben werden gezogen und an das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit zur Begutachtung gesandt:

  • Proben nach dem Probenplan
  • Verdachtsproben
  • Beschwerdeproben

Verbraucherbeschwerden

Haben Sie nach dem Kauf oder Verzehr festgestellt, dass die Ware nicht in Ordnung war?

Versuchen Sie bei Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen mit Mängeln zunächst eine Klärung mit dem Geschäft. Ist dies erfolglos, nimmt der Fachbereich Gesundheitlicher Verbraucherschutz Ihre Beschwerde entgegen. Sie können Ihr Anliegen auch in der Dienststelle Illertissen einreichen.

Zur Bearbeitung Ihrer Beschwerde benötigen wir folgende Angaben:
  • Ihren Namen
  • Ihre vollständige Adresse mit Telefonnummer
  • ggf. Ihre E-Mail-Adresse
  • sowie die ausgefüllten Pflichtfelder der Beschwerdeniederschrift

Sie können mit Ihrer Beschwerde
  • vorbeikommen (Kantstraße 8, 89231 Neu-Ulm, Dienstgebäude DIMI, südlicher Eingang bzw. Dienststelle Illertissen, Ulmer-Str. 20, 2. Stock, Zimmer 215 und Zimmer 216)
  • anrufen (Tel. 0731/7040-683 oder -684, Illertissen: Tel. 07303/9644-18 oder -19)
  • oder die Beschwerdeniederschrift verschicken (per Post an Gesundheitlicher Verbraucherschutz, Kantstraße 8, 89231 Neu-Ulm/per E-Mail an lebensmittelueberwachung@lra.neu-ulm.de/per Fax 0731/7040-663)

Die Untersuchungen sind für den Verbraucher kostenlos!

Rechtliche Maßnahmen
Festgestellte Verstöße ahndet das Landratsamt durch
  • Belehrung vor Ort
  • Bericht, Belehrung und Nachkontrolle
  • Ordnungsverfügungen mit Zwangsmaßnahmen
  • Bußgeldverfahren
  • Strafanzeigen bei Gericht

Weitere Auskünfte erhalten Sie unter den folgenden Telefonnummern:
Lebensmittelrecht: 0731/7040-681
Lebensmittelüberwachung: 0731/7040-683 und -684
Dienststelle Illertissen, Ulmer Str. 20, 89257 Illertissen: 07303/9644-18 oder -19



Musterspeisekarte

Seit Oktober 1998 gilt die „Verordnung zur Neuordnung lebensmittelrechtlicher Vorschriften über Zusatzstoffe“. Für den Gastwirt bedeutet diese Zusatzstoffverordnung, dass er die Zusatzstoffe in der Speisen- und Getränkekarte veröffentlichen muss.

Hier können Sie sich eine Musterspeisekarte herunterladen, die vorgibt, wie man die Zusatzstoffe kenntlich machen kann.



Feschtleshelfer

Da man bei den vielen neuen Vorschriften bei der Organisation eines Festes leicht den Überblick verlieren kann, haben sechs Fachbereiche die aktuellen Vorschriften und Gesetze sowie Empfehlungen und Tipps zusammengetragen. Wir hoffen, Ihnen damit die Festplanung etwas zu erleichtern.

Für Fragen finden Sie in unserem "Feschtleshelfer" für den jeweiligen Fachbereich die Telefonnummer.



Eigenkontrollsystem (Beispiele)

Im Zuge der seit 01.01.2006 neu geltenden lebensmittelrechtlichen Vorschriften (EU-Hygienepaket), sind Lebensmittelunternehmer verpflichtet ein oder mehrere Verfahren, die auf den HACCP-Grundsätzen beruhen, einzurichten, durchzuführen und aufrecht zu erhalten. Dieses sogenannte Eigenkontrollsystem ist schriftlich zu dokumentieren. Beispiele und Arbeitshilfen finden Sie in den folgenden Anhängen. Für eventuelle Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter 0731/7040-683, -684, oder -681 zur Verfügung.

Beispiele:

Wareneingangskontrolle
Checkliste zur allgemeinen Lebensmittelhygiene
Mitarbeiterbelehrung nach §§ 42 und 43 Infektionsschutzgesetz
Hygienebelehrung
Reinigungs- und Desinfektionsplan mit Nachweis
Reinigungs- und Desinfektionsnachweis
Reinigungsplan
Rückstellproben
Schädlingsprophylaxe
Temperaturüberwachung 1
Temperaturüberwachung 2


Mikrobiologische Eigenkontrollen

Mit der Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 hat der Gesetzgeber alle Hersteller von Lebensmitteln verpflichtet bei bestimmten Produkten tierischen Ursprungs mikrobiologische Eigenkontrollen in festgelegten Abständen durchzuführen. Diese Verordnung ist unmittelbar geltendes Recht in allen EU-Mitgliedsstaaten. Im folgenden Merkblatt finden Sie eine Zusammenfassung der o.g. Verordnung. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen unter 0731-7040-662 gerne zur Verfügung.