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Lebensmittelüberwachung/Gesundheitlicher Verbraucherschutz


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Leitfaden für ehrenamtliche Helfer von Festen und Veranstaltungen
|  | Lebensmittelrecht |  | Musterspeisekarte |  | Feschtleshelfer |  | Eigenkontrollsystem (Beispiele) | | | | 
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| Leitfaden für ehrenamtliche Helfer von Festen und Veranstaltungen
Das Bayer. Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz hat einen Leitfaden für den sicheren Umgang mit Lebensmitteln für ehrenamtliche Helfer bei Vereinsfesten und ähnlichen Veranstaltungen herausgegeben.
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| Lebensmittelrecht
Die Lebensmittelüberwachung dient dem Schutz des Verbrauchers. Sie wacht darüber, dass alle Rechtsvorschriften im Verkehr mit Lebensmitteln, Kosmetikartikeln, Tabakerzeugnissen und Bedarfsgegenständen eingehalten werden. Außerdem werden Gefahren vom Verbraucher abgewendet und Verstöße gegen die Rechtsvorschriften geahndet. Eine wirkungsvolle Lebensmittelüberwachung ist der beste Garant für Verbraucherschutz.
Schwerpunkte der Überwachungstätigkeit sind:
Betriebskontrollen
Betriebe werden regelmäßig durch die Lebensmittelkontrolleure, bei Bedarf auch mit Sachverständigen, überprüft.
Betriebe, die leicht verderbliche Lebensmittel herstellen oder verarbeiten (z.B. Fleisch und Fleischerzeugnisse, Milch und Milcherzeugnisse, Fisch und Fischerzeugnisse sowie Speiseeis) werden besonders intensiv überwacht.
Während der Betriebskontrollen werden meist auch Lebensmittelproben gezogen. Betriebskontrollen finden ohne vorherige Ankündigung statt.
Probenahmen
Folgende Proben werden gezogen und an das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit zur Begutachtung gesandt:
- Proben nach dem Probenplan
- Verdachtsproben
- Beschwerdeproben
Verbraucherbeschwerden
Haben Sie nach dem Kauf oder Verzehr festgestellt, dass die Ware nicht in Ordnung war?
Versuchen Sie bei Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen mit Mängeln zunächst eine Klärung mit dem Geschäft. Ist dies erfolglos, nimmt der Fachbereich Gesundheitlicher Verbraucherschutz Ihre Beschwerde entgegen. Sie können Ihr Anliegen auch in der Dienststelle Illertissen einreichen.
Zur Bearbeitung Ihrer Beschwerde benötigen wir folgende Angaben:
- Ihren Namen
- Ihre vollständige Adresse mit Telefonnummer
- ggf. Ihre E-Mail-Adresse
- sowie die ausgefüllten Pflichtfelder der Beschwerdeniederschrift
Sie können mit Ihrer Beschwerde
- vorbeikommen (Kantstraße 8, 89231 Neu-Ulm, Dienstgebäude DIMI, südlicher Eingang bzw. Dienststelle Illertissen, Ulmer-Str. 20, 2. Stock, Zimmer 215 und Zimmer 216)
- anrufen (Tel. 0731/7040-683 oder -684, Illertissen: Tel. 07303/9644-18 oder -19)
- oder die Beschwerdeniederschrift verschicken (per Post an Gesundheitlicher Verbraucherschutz, Kantstraße 8, 89231 Neu-Ulm/per E-Mail an lebensmittelueberwachung@lra.neu-ulm.de/per Fax 0731/7040-663)
Die Untersuchungen sind für den Verbraucher kostenlos!
Rechtliche Maßnahmen Festgestellte Verstöße ahndet das Landratsamt durch
- Belehrung vor Ort
- Bericht, Belehrung und Nachkontrolle
- Ordnungsverfügungen mit Zwangsmaßnahmen
- Bußgeldverfahren
- Strafanzeigen bei Gericht
Weitere Auskünfte erhalten Sie unter den folgenden Telefonnummern: Lebensmittelrecht: 0731/7040-681 Lebensmittelüberwachung: 0731/7040-683 und -684 Dienststelle Illertissen, Ulmer Str. 20, 89257 Illertissen: 07303/9644-18 oder -19
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| Musterspeisekarte
Seit Oktober 1998 gilt die „Verordnung zur Neuordnung lebensmittelrechtlicher Vorschriften über Zusatzstoffe“. Für den Gastwirt bedeutet diese Zusatzstoffverordnung, dass er die Zusatzstoffe in der Speisen- und Getränkekarte veröffentlichen muss.
Hier können Sie sich eine Musterspeisekarte herunterladen, die vorgibt, wie man die Zusatzstoffe kenntlich machen kann.
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| Feschtleshelfer
Da man bei den vielen neuen Vorschriften bei der Organisation eines Festes leicht den Überblick verlieren kann, haben sechs Fachbereiche die aktuellen Vorschriften und Gesetze sowie Empfehlungen und Tipps zusammengetragen. Wir hoffen, Ihnen damit die Festplanung etwas zu erleichtern. Für Fragen finden Sie in unserem "Feschtleshelfer" für den jeweiligen Fachbereich die Telefonnummer.
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