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Grundsätzliches über den Vollzug der Gewerbeordnung -GewO-

Der Gewerbetreibende hat die Pflicht, sich die notwendigen Kenntnisse über die zu beachtenden Rechtsvorschriften zu beschaffen.

Die Verletzung der Anzeige- oder Erlaubnispflichten erfüllt den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeld geahndet werden kann.

Nähere Informationen erhalten Sie unter Tel. 0731/7040-331 oder -335.