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Anzeigepflicht

Alle stehenden Gewerbe unterliegen der Anzeigepflicht.

Nach § 14 Gewerbeordnung ist Beginn, Verlegung, Aufgabe und Erweiterung des Geschäftszwecks eines stehenden Gewerbebetriebes der für den Betriebssitz zuständigen Gemeinde anzuzeigen.

Weitere Informationen erhalten Sie bei der jeweiligen Gemeinde.