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Makler, Bauträger und Baubetreuer

Bei Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
  • Führungszeugnis für Behörden, nicht älter als 6 Monate
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister, nicht älter als 6 Monate
    (jeweils bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragen)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
  • Auszug aus dem Handelsregister - so weit zutreffend -
Gebühren: 160,00 Euro bis 1.750,00 Euro
Die Gebühr ist im Voraus zu entrichten.

Zu den Pflichten bei Ausübung (nach Erlaubniserteilung) zählt u.a.:
  • Die Verordnung über Makler und Bauträger ist zu beachten.
  • Über die Erfüllung der darin festgelegten Pflichten ist auf Kosten des Gewerbetreibenden jährlich ein Prüfbericht zu erstellen und dem Landratsamt vorzulegen.
Anträge sind beim Landratsamt Neu-Ulm, Gewerbeamt, erhältlich.

Nähere Informationen erhalten Sie unter Tel. 0731/7040-332.