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Makler, Bauträger und Baubetreuer
Bei Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Führungszeugnis für Behörden, nicht älter als 6 Monate
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister, nicht älter als 6 Monate
(jeweils bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragen) - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- Auszug aus dem Handelsregister - so weit zutreffend -
Gebühren: 160,00 Euro bis 1.750,00 Euro Die Gebühr ist im Voraus zu entrichten.
Zu den Pflichten bei Ausübung (nach Erlaubniserteilung) zählt u.a.:
- Die Verordnung über Makler und Bauträger ist zu beachten.
- Über die Erfüllung der darin festgelegten Pflichten ist auf Kosten des Gewerbetreibenden jährlich ein Prüfbericht zu erstellen und dem Landratsamt vorzulegen.
Anträge sind beim Landratsamt Neu-Ulm, Gewerbeamt, erhältlich.
Nähere Informationen erhalten Sie unter Tel. 0731/7040-332.
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