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Reisegewerbe

Für den Betrieb eines Reisegewerbes ist eine Reisegewerbekarte notwendig.

Das Landratsamt Neu-Ulm ist zuständig für die Erteilung, soweit der Wohnsitz im Gebiet des Landkreises Neu-Ulm liegt.

Gebühren: 50,00 Euro bis 260,00 Euro

Vorzulegende Unterlagen:
  • Führungszeugnis für Behörden
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
  • (diese ist jeweils bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragen)
  • Lichtbild
Die Unterlagen dürfen nicht älter als 6 Monate sein.

Anträge sind bei der Wohnsitzgemeinde erhältlich und bezüglich der Bestätigung des Wohnsitzes dort vorzulegen.

Nähere Informationen erhalten Sie unter Tel. 0731/7040-336.