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Reisegewerbe
Für den Betrieb eines Reisegewerbes ist eine Reisegewerbekarte notwendig.
Das Landratsamt Neu-Ulm ist zuständig für die Erteilung, soweit der Wohnsitz im Gebiet des Landkreises Neu-Ulm liegt.
Gebühren: 50,00 Euro bis 260,00 Euro
Vorzulegende Unterlagen:
- Führungszeugnis für Behörden
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- (diese ist jeweils bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragen)
- Lichtbild
Die Unterlagen dürfen nicht älter als 6 Monate sein.
Anträge sind bei der Wohnsitzgemeinde erhältlich und bezüglich der Bestätigung des Wohnsitzes dort vorzulegen.
Nähere Informationen erhalten Sie unter Tel. 0731/7040-336.
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