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Die Wasserversorgung

Die Sicherstellung der Wasserversorgung zählt zu den Pflichtaufgaben der Gemeinden. Im Landkreis Neu-Ulm wird der Bedarf an Trinkwasser ausschließlich durch Grundwasserentnahmen gedeckt. Das von den öffentlichen Versorgungsunternehmen geförderte Grundwasser besitzt in der Regel bereits Trinkwasserqualität. Nur in Einzelfällen oder in besonderen Situationen (z.B. bei Hochwasser im Bereich der Brunnen) ist eine Aufbereitung bzw. Behandlung des sog. "Rohwassers" notwendig.

Das Trinkwasser wird regelmäßig auf seine Güte untersucht. Nähere Angaben über die Qualität Ihres Trinkwassers können Sie bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung bzw. dem ggf. beauftragten Versorgungsunternehmen (Stadtwerke, Zweckverband u.dgl.) erhalten.

Einzelanwesen, die nicht an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossen werden können, müssen über eigene Brunnen mit Wasser versorgt werden. Auch dieses muss nach Maßgabe der Vorschriften der Trinkwasserverordnung regelmäßig jährlich bakteriologisch und chemisch-physikalisch untersucht werden. Unter Tel. 0731/7040-335 können Sie eine Liste der anerkannten Untersuchungsstellen anfordern.

Wenn mehr als ein Haushalt aus dem gleichen Brunnen mit Wasser versorgt werden soll oder bei gewerblicher Nutzung des Grundwassers ist für das Zutagefördern eine wasserrechtliche Erlaubnis des Landratsamtes notwendig. Besondere Vorschriften bestehen für landwirtschaftliche Betriebe. Näheres hierzu oder zum Umfang der notwendigen Antragsunterlagen können Sie unter Tel. 0731/7040-420 oder -421 erfahren.

Bau von Brunnen

Der vorgesehene Bau eines Brunnens ist dem Landratsamt anzuzeigen. Hierfür steht der Vordruck "Anzeige nach § 49 WHG, Art. 30 BayWG zum Bau eines Brunnens" zur Verfügung