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Wasserwirtschaftliche Beurteilung von Bauvorhaben und dgl.

Im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren und dgl. sind häufig auch Sachverhalte von wasserwirtschaftlicher Bedeutung zu beurteilen (z.B. Lagerung wassergefährdender Stoffe, Abwasserbeseitigung, Bauwasserhaltung, Nähe zu einem Gewässer, Lage im Wasserschutzgebiet). Diese Prüfung kann in der Regel abschließend im Landratsamt erfolgen. Nur in Ausnahmefällen ist das Baugesuch noch an das Wasserwirtschaftsamt Donauwörth - Servicestelle Krumbach - zur sachverständigen Begutachtung zu geben.

Nähere Auskünfte, z.B. zu den Anforderungen an die Errichtung und ggf. den Betrieb wasserrechtlich relevanter baulicher Anlagen, erhalten Sie unter Tel. 0731/7040-428 oder -429.