|   |   |   |   |   | 
 
 |   |   |   |   |   | 
 
Sie suchen?
 |   |   | 
 
 
 |   |   |   | 
 
Aktuelle MitteilungenWunschkennzeichenFormulareGEO-Portal Landkreiskarte anzeigen Text vergrößern
 
Zulassungsstelle
Führerscheinstelle
Fahrerlaubnispflicht
Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis
Fahrerlaubnisklassen
Mindestalter
Begleitetes Fahren ab 17
Ersatzführerschein
Internationaler Führerschein
Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Änderungen im Führerschein
Auskunft aus dem Verkehrszentralregister
Führerschein im Scheckkartenformat
Befristete Gültigkeit der Fahrerlaubnisklassen 2 und 3
Befristung der Führerscheine
Zusatzqualifikation für gewerbliche Fahrten im Personen- und Güterkraftverkehr
Öffentlicher Personennahverkehr - DING
Fahrwegbestimmung
Güterkraftverkehr
Personenbeförderung
Straßenverkehr

 

Änderungen im Führerschein

Bei Änderungen wie etwa Beschränkungen oder Auflagen ist ein neuer Kartenführerschein zu beantragen. Ändert sich der Name, z.B. durch Heirat, so ist eine Neuausfertigung des Führerscheins nicht vorgeschrieben. Es wird jedoch eine Neuausstellung empfohlen, da unterschiedliche Namen z.B. im Reisepass und im Führerschein im Ausland zu Problemen führen können. Hierzu ist ein geänderter Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung erforderlich.

Weitere Informationen erhalten Sie unter Tel. 0731/7040-386 bzw. -384/-407.