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Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

Wer ein Taxi, einen Mietwagen, einen Krankenkraftwagen oder einen Pkw, in welchem entgeltlich oder geschäftsmäßig Fahrgäste befördert werden, führen möchte, bedarf einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung. Gleiches gilt, wenn in dem Fahrzeug Fahrgäste befördert werden und für diese Beförderung eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz erforderlich ist. Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird für eine Dauer von nicht mehr als fünf Jahren erteilt.

Voraussetzungen:
  • Besitz eines Führerscheins im Scheckkartenformat
  • Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer vergleichbaren Fahrerlaubnis seit mindestens zwei Jahren (bei Krankenkraftwagen: ein Jahr) oder innerhalb der letzten fünf Jahre besessen
  • Mindestalter: 21 Jahre (bei Krankenkraftwagen: 19 Jahre)
  • Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung
  • Nachweis der Ortskenntnis, wenn der Ort des Betriebssitzes mehr als 50.000 Einwohner hat; bei Taxi grundsätzlich erforderlich
    (diese Prüfung wird in der Regel im Landratsamt Neu-Ulm durchgeführt)
  • persönliche Zuverlässigkeit
Notwendige Unterlagen:
  • Antrag
  • Führerschein
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Führungszeugnis
    (kann über die Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung beantragt werden)
  • Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe (nur bei Krankenkraftwagen)
  • augenärztliches Gutachten bzw. Zeugnis
    (diese Untersuchung kann durch einen Augenarzt, einem Betriebs- oder Arbeitsmediziner oder einem Arzt in einer Begutachtungsstelle für Fahreignung durchgeführt werden)
  • Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung
    (diese Untersuchung kann von einem Arzt Ihrer Wahl, z. B. dem Hausarzt, durchgeführt werden)
  • leistungspsychologisches Gutachten gemäß Anlage 5 Nr. 2 zur FeV
    (diese Untersuchung kann durch einen Betrieb- oder Arbeitsmediziner oder einem Arzt in einer Begutachtungsstelle für Fahreignung durchgeführt werden)
Durch das Landratsamt wird auch noch eine Auskunft beim Kraftfahrt-Bundesamt eingeholt; je nach den Registereinträgen kann auch noch ein medizinisch-psychologisches Gutachten einer Begutachtungsstelle für Fahreignung erforderlich werden.

Kosten:

für die Ortskundeprüfung: 35,00 Euro
für die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung: 37,50 Euro

Weitere Informationen erhalten Sie unter Tel. 0731/7040-385.