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Kfz-Zulassung
 * In Bayern ist ab dem 01.08.2005 für die Zulassung eines Fahrzeugs die Abgabe einer Ermächtigung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer vom Konto des Halters/der Halterin bei einem inländischen Geldinstitut erforderlich. Die Zulassung kann erst dann erfolgen, wenn die Teilnahmeerklärung zum Lastschrifteinzugsverfahren vollständig ausgefüllt und unterschrieben vorliegt!
** Die Gebühr bezieht sich auf den Regelfall. Sie kann sich erhöhen, soweit im Rahmen der Umstellung auf die neuen Fahrzeugpapiere die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II (14,10 Euro) bzw. einer Zulassungsbescheinigung Teil I (10,90 Euro) notwendig sind oder zusätzliche Dienstleistungen (Ersatz-/Folge-/Zulassungsbescheinigung Teil II, Verlusterklärung etc.) anfallen. Sofern kein Ausweis, Meldebescheinigung etc. vorgelegt werden, ist eine Überprüfung der persönlichen Daten durch die Zulassungsstelle beim örtlich zuständigen Meldeamt notwendig. Bearbeitungsgebühr: 8,00 Euro *** Am 01.03.2007 ist die neue Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) in Kraft getreten. Sie ersetzt entsprechende Bestimmungen in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung. Die bisherige Regelung, Fahrzeuge dort zuzulassen, wo sie ihren regelmäßigen Standort haben, wird durch die Zulassungspflicht am Wohnsitz des Fahrzeughalters ersetzt. Bei Privatpersonen ist dies der Hauptwohnsitz, die Zulassung bei einem Zweitwohnsitz ist künftig nicht mehr möglich. Bei Firmen gilt der Sitz oder die Niederlassung der Firma.
 | Neuzulassung |  | Wiederinbetriebnahme ohne Halterwechsel |  | Umschreibung |  | Zulassung eines Fahrzeuges aus dem Ausland (Import) |  | Internationale Zulassung (Ausfuhrkennzeichen) |  | Außerbetriebsetzung | | | | 
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| Neuzulassung
Notwendige Unterlagen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters ***
(ausländische Staatsangehörige) aktuelle Meldebestätigung (nicht älter als 3 Monate) (Firmen) Auszug aus dem Handelsregister/Gewerbeanmeldung Sofern kein Ausweis, Meldebescheinigung etc. vorgelegt wird, ist eine Überprüfung der persönlichen Daten durch die Zulassungsstelle beim örtlich zuständigen Meldeamt notwendig. Bearbeitungsgebühr: 8,00 Euro
- EVB (elektronische Versicherungs-Bestätigungsnummer gemäß § 23 Abs. 3 FZV)
- Zulassungsbescheinigung Teil II und COC/EG-Übereinstimmungsbescheinigung
- Vollmacht bei Beauftragung durch Dritten
- Teilnahmeerklärung für das Lastschrifteinzugsverfahren * (ggf. Härtefallbescheinigung)
Gebühr: 26,90 Euro **
Weitere Informationen erhalten Sie unter Tel.-Nr. 0731/7040-550.
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| Wiederinbetriebnahme ohne Halterwechsel
Notwendige Unterlagen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters ***
(ausländische Staatsangehörige) aktuelle Meldebestätigung (nicht älter als 3 Monate) (Firmen) Auszug aus dem Handelsregister/Gewerbeanmeldung Sofern kein Ausweis, Meldebescheinigung etc. vorgelegt wird, ist eine Überprüfung der persönlichen Daten durch die Zulassungsstelle beim örtlich zuständigen Meldeamt notwendig. Bearbeitungsgebühr: 8,00 Euro
- EVB (elektronische Versicherungs-Bestätigungsnummer gemäß § 23 Abs. 3 FZV)
- Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Abmeldebescheinigung
- Vollmacht bei Beauftragung durch Dritten
- Teilnahmeerklärung für das Lastschrifteinzugsverfahren * (ggf. Härtefallbescheinigung)
Gebühr: 12,00 Euro **
Weitere Informationen erhalten Sie unter Tel.-Nr. 0731/7040-550.
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| Umschreibung
Wiederinbetriebnahme mit Halterwechsel - gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters ***
(ausländische Staatsangehörige) aktuelle Meldebestätigung (nicht älter als 3 Monate) (Firmen) Auszug aus dem Handelsregister/Gewerbeanmeldung Sofern kein Ausweis, Meldebescheinigung etc. vorgelegt wird, ist eine Überprüfung der persönlichen Daten durch die Zulassungsstelle beim örtlich zuständigen Meldeamt notwendig. Bearbeitungsgebühr: 8,00 Euro - EVB (elektronische Versicherungs-Bestätigungsnummer gemäß § 23 Abs. 3 FZV)
- Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein (mit Eintragung der gültigen Hauptuntersuchung/TÜV, § 29)
- Vollmacht bei Beauftragung durch Dritten
- Teilnahmeerklärung für das Lastschrifteinzugsverfahren * (ggf. Härtefallbescheinigung)
Gebühr: 29,50 Euro **
Umschreibung von außerhalb - gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters ***
(ausländische Staatsangehörige) aktuelle Meldebestätigung (nicht älter als 3 Monate) (Firmen) Auszug aus dem Handelsregister/Gewerbeanmeldung Sofern kein Ausweis, Meldebescheinigung etc. vorgelegt wird, ist eine Überprüfung der persönlichen Daten durch die Zulassungsstelle beim örtlich zuständigen Meldeamt notwendig. Bearbeitungsgebühr: 8,00 Euro
- EVB (elektronische Versicherungs-Bestätigungsnummer gemäß § 23 Abs. 3 FZV)
- Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
- bisherige Kennzeichen (soweit noch angemeldet)
- Vollmacht bei Beauftragung durch Dritten
- Teilnahmeerklärung für das Lastschrifteinzugsverfahren * (ggf. Härtefallbescheinigung)
Gebühr: - mit Halterwechsel 29,50 Euro **
- ohne Halterwechsel 27,40 Euro **
Weitere Information erhalten Sie unter Tel.-Nr. 0731/7040-550.
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|  | Zulassung eines Fahrzeuges aus dem Ausland (Import)
Zulassung eines Neufahrzeuges Notwendige Unterlagen: - gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters ***
(ausländische Staatsangehörige) aktuelle Meldebestätigung (nicht älter als 3 Monate) (Firmen) Auszug aus dem Handelsregister/Gewerbeanmeldung Sofern kein Ausweis, Meldebescheinigung etc. vorgelegt wird, ist eine Überprüfung der persönlichen Daten durch die Zulassungsstelle beim örtlich zuständigen Meldeamt notwendig. Bearbeitungsgebühr: 8,00 Euro
- EVB (elektronische Versicherungs-Bestätigungsnummer gemäß § 23 Abs. 3 FZV)
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung, Ursprungszeugnis/Conformita oder ausländische Fahrzeugpapiere
- Technisches Gutachten gemäß § 21 StVZO (soweit das Fahrzeug aus keinem EG-Land kommt und weder EG-Betriebserlaubnis noch EG-Übereinstimmungsbescheinigung vorhanden ist).
- Zoll - Unbedenklichkeitsbescheinigung (soweit nicht aus einem Mitgliedstaat der EU)
- Umsatzsteuererklärung für das Finanzamt (soweit aus einem Mitgliedstaat der EU)
- Vollmacht bei Beauftragung durch Dritten
- Teilnahmeerklärung für das Lastschrifteinzugsverfahren * (ggf. Härtefallbescheinigung)
Gebühr: 41,00 Euro **
Weitere Informationen erhalten Sie unter Tel.-Nr. 0731/7040-550.
Zulassung eines gebrauchten Fahrzeuges Notwendige Unterlagen: - gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters ***
(ausländische Staatsangehörige) aktuelle Meldebestätigung (nicht älter als 3 Monate) (Firmen) Auszug aus dem Handelsregister/Gewerbeanmeldung Sofern kein Ausweis, Meldebescheinigung etc. vorgelegt wird, ist eine Überprüfung der persönlichen Daten durch die Zulassungsstelle beim örtlich zuständigen Meldeamt notwendig. Bearbeitungsgebühr: 8,00 Euro
- EVB (elektronische Versicherungs-Bestätigungsnummer gemäß § 23 Abs. 3 FZV)
- ausländische Fahrzeugpapiere
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung
- ausländische Kennzeichen (soweit vorhanden)
- technisches Gutachten gemäß § 21 StVZO (soweit das Fahrzeug aus keinem EG-Land kommt und weder EG-Betriebserlaubnis noch EG-Übereinstimmungsbescheinigung vorhanden ist)
- soweit eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung vorliegt, aber das Fahrzeug aus einem Nicht-EG-Land eingeführt wird, oder nach deutschem Recht die Untersuchung fällig ist, ist eine Untersuchung nach § 29 StVZO notwendig!
- Zoll – Unbedenklichkeitsbescheinigung (soweit nicht aus einem Mitgliedstaat der EU)
- Vollmacht bei Beauftragung durch Dritten
- Teilnahmeerklärung für das Lastschrifteinzugsverfahren * (ggf. Härtefallbescheinigung)
Gebühr: 41,00 Euro **
Weitere Informationen erhalten Sie unter Tel.-Nr. 0731/7040-550.
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| Internationale Zulassung (Ausfuhrkennzeichen)
Notwendige Unterlagen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
(ausländische Staatsangehörige soweit nicht Tourist) aktuelle Meldebestätigung (nicht älter als 3 Monate) (Firmen) Auszug aus dem Handelsregister/Gewerbeanmeldung) Sofern kein Ausweis, Meldebescheinigung etc. vorgelegt wird, ist eine Überprüfung der persönlichen Daten durch die Zulassungsstelle beim örtlich zuständigen Meldeamt notwendig. Bearbeitungsgebühr: 8,00 Euro
- Versicherungsnachweis für Ausfuhrkennzeichen
- Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein (soweit noch zugelassen)
- Gültiger Hauptuntersuchungsbericht (§ 29 StVZO) für den Zeitraum der Gültigkeit des Kennzeichens (soweit nicht durch Erstzulassungstag oder Gutachten § 21 StVZO anderweitig nachgewiesen).
- Ausländische Fahrzeugpapiere (soweit das Fahrzeug bisher im Ausland angemeldet war.
- Technisches Gutachten gemäß § 21 StVZO (soweit das Fahrzeug aus keinem EG-Land kommt und weder über EG-Betriebserlaubnis noch EG-Übereinstimmungsbescheinigung verfügt).
- Bisherige Kennzeichen (soweit noch zugelassen)
- Vollmacht bei Beauftragung durch Dritten
- Teilnahmeerklärung für das Lastschrifteinzugsverfahren * (ggf. Härtefallbescheinigung)
- Teilnahmeerklärung für das Lastschrifteinzugsverfahren * (ggf. Härtefallbescheinigung)
- Teilnahmeerklärung für das Lastschrifteinzugsverfahren * (ggf. Härtefallbescheinigung)
Gebühr: 33,90 Euro **
Weitere Informationen erhalten Sie unter Tel.-Nr. 0731/7040-550.
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| Außerbetriebsetzung
Notwendige Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
- Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
- Kennzeichenschilder
Der Antragsteller hat bei der Zulassungsstelle eine Verbleibserklärung im Hinblick auf das Fahrzeug und die Kennzeichen abzugeben.
Gebühr:
- Fahrzeuge mit Kennzeichen "NU" 5,90 Euro **
- Fahrzeuge mit anderen Kennzeichen 11,00 Euro **
Achtung: Nach Außerbetriebsetzung erlischt die Zuteilung des Kennzeichens.
Weitere Informationen erhalten Sie unter Tel.-Nr. 0731/7040-550.
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